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Wichtige Informationen zum Unterricht ab dem 14.12.20

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ihr und Sie erwarten nach meiner Mail von gestern nun die schulische Konkretisierung im Umgang mit Präsenzunterricht, Home-Schooling bzw. Distanzlernen und Klassenarbeiten in der nächsten Woche.

In dem Schreiben des Kultusministers an die Schulleitungen und Lehrkräfte steht neben den Vorgaben des Landes auch der deutliche Hinweis, dass wir als Schule die konkrete Situation vor Ort beleuchten müssen und unter verantwortlicher Abwägung aller Aspekte unseren Entscheidungsspielraum vor Ort nutzen sollen.

Da wir heute durch schriftliche und mündliche/telefonische Rückmeldungen bereits deutlich merken konnten, dass es eine spürbare Verunsicherung hinsichtlich der „richtigen“ Entscheidung gibt, zu der etliche Faktoren beitragen (z.B. Schreiben von Klassenarbeiten, dramatische Entwicklung der Pandemie, geplante Weihnachtsfeier mit Großeltern) und es euch und Ihnen kaum zumutbar ist, diese Entscheidung individuell zu treffen, haben wir heute beschlossen, verantwortungsbewusst unter Abwägung aller Aspekte klare schulbezogene Leitlinien herauszugeben. Damit nutzen wir den uns zugesicherten Entscheidungsspielraum vor Ort, um auf diese Weise auch zu einer gewissen Beruhigung beizutragen.

Präsenzunterricht und Home-Schooling/Distanzlernen:

Präsenzunterricht in der nächsten Woche wird lediglich für die Q2 stattfinden. Dieses entspricht der nachvollziehbaren Vorgabe des Kultusministeriums, dass es im 3. Semester vor dem Abitur zu keinen (weiteren) Ausfällen kommen sollte; das erfordert das Zentralabitur, in dem eine Vergleichbarkeit nur dann bestehen kann, wenn alle annähernd gleich darauf vorbereitet werden konnten. In Einzelfällen kann es sogar dazu kommen, dass bisher ausgefallene Stunden nachgeholt werden; wir werden alle bisherigen Ausfallzeiten unter dem Aspekt genauestens prüfen (genauere Informationen erfolgen dazu nach Weihnachten über die Koordinatoren der Sek. II, Herrn Lamker und Frau Bohlen; alle ggf. zukünftigen Ausfälle werden mindestens durch fachlich gleichqualifizierten Vertretungsunterricht vermieden.

In allen anderen Jahrgängen (Jg. 5-11+Q1) wechseln wir zum Homeschooling bzw. Distanzlernen. Die Fachlehrkräfte begleiten ihre Lerngruppen mittels diverser Möglichkeiten des Distanzlernens über IServ.

Klassenarbeiten und Klausuren:

Sek. I:

Klassenarbeiten in den Jahrgängen der Sek. I finden in der nächsten Woche nicht statt. Bei der Prüfung, welche Arbeit nach den Ferien nachgeholt werden kann/soll, haben die Fächer Vorrang, in denen es noch keinen schriftlichen Leistungsnachweis gibt. Die Belastungen müssen auch dann in einem verträglichen Rahmen gehalten werden. Es gelten auch dann entsprechende Vorschriften (max. drei Arbeiten/Woche).

Der zentrale Nachschreibtermin, der für den 15.12. angesetzt war, entfällt. Ein neuer zentraler Nachschreibtermin wird für die Zeit nach den Weihnachtsferien anberaumt, so dass einzelne Schülerinnen und Schüler unter euch, die bislang in einem Fach noch keine Klassenarbeit mitschreiben konnten, zumindest noch einen ersten schriftlichen Leistungsnachweis in Form einer Klassenarbeit erbringen können.

Die einzelnen Fachgruppen der Schule werden baldmöglichst eine klare, einheitliche Regelung für folgende Szenarien der mündlichen und schriftlichen Leistungsgewichtung beschließen:

Gewichtung bei Vorliegen (nur) einer schriftlichen Leistung

Gewichtung bei Vorliegen von zwei schriftlichen Leistungsnachweisen

Jahrgang 11:

Klausuren im 11. Jahrgang werden geschrieben, da es vielfach um die erste Arbeit im Halbjahr geht. Sie finden genau zu der vorgesehenen Zeit statt. Die Schülerinnen und Schüler kommen also ausschließlich für eine Klausur in die Schule und verlassen das Gebäude danach zügig und auf direktem Wege. Wir werden in der Regel für diese Klausuren das Forum nutzen, das groß genug ist, bis zu zwei Lerngruppen so platzieren zu können, dass die Abstandsregelung des Hygieneplans greift und beim Sitzen am Platz auf eine MNB verzichtet werden kann.

Qualifikationsphase:

Für die Q1 und Q2 stehen keine regulären Klausuren an. Es gibt zwei angesetzte Nachschreibtermine (15.12.+17.12.), die stattfinden werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Q1, die von Nachschreib-Klausuren betroffen sind, kommen also ausschließlich zu diesem Zweck in die Schule. Auch hier werden wir durch eine spezielle Nutzung der Räumlichkeiten die Bedingungen so gestalten, dass am Sitzplatz keine MNB getragen werden muss. Nur zur Klarheit: Die SuS der Q2 sind ohnehin durch Präsenzunterricht in der Schule (s.o). Die SuS der Q1 verlassen nach dem Schreiben der Klausur individuell auf direktem Weg das Gebäude und das Schulgelände.

Betreuung der Jahrgänge 5-10:

Bei allen Unwägbarkeiten stellt sich für die Jahrgänge der Sek.I die Frage, ob es einen Bedarf an einer wie auch immer aussehenden Betreuung/Beschäftigung gibt und wie hoch dieser Bedarf ggf. sein wird, wenn sich wie in der jetzigen Situation ein Präsenzunterricht weder pädagogisch sinnvoll noch organisatorisch darstellen lässt. Wir wissen schlichtweg nicht, ab welchem Jahrgang ihr und Sie es für möglich haltet/halten, auch bei z.B. Berufstätigkeit ggf. beider Eltern konzentriert und verlässlich selbstständig zu arbeiten. Denn tatsächlich ist die Phase des Distanzlernens keine verlängerte Ferienzeit. Individuelle familiäre Bedingungen könnten auch dazu führen, dass ihr und Sie zu dem Schluss kommt/kommen, dass eine Betreuung in der Schule zu bevorzugen ist. Erschwerend für die Planungen und für Entscheidungen ist, dass wir alle damit rechnen müssen, dass es am Sonntagabend noch neue politische Beschlüsse geben wird.

Daher haben wir zum jetzigen Zeitpunkt folgendes Vorgehen beschlossen:

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 10, die nicht in ein Distanzlernen wechseln können, bieten wir für die kommende Woche eine klassenweise Betreuung oder eine Betreuung von kleinen Gruppen in Jahrgängen an. Der eigentliche Unterricht findet im Home-Schooling statt (s.o.). In der Betreuung, die von der 1. – 6. Stunde stattfindet, wird es eine Art wiederholenden und vertiefenden Lernens geben. Die Klassenleitungen teilen den betroffenen Schülerinnen und Schülern mit, für welche Fächer ggf. Bücher und Materialien mitzubringen sind. In der Regel werden die 6 Stunden am Vormittag aufgeteilt auf zwei Lehrkräfte betreut, welche Fächer dabei zum Tragen kommen, kann im Vorfeld nicht festgelegt werden. Die Klassenleitungen kontaktieren bis Sonntag alle Schülerinnen und Schüler ihrer Lerngruppe, um zu klären, wer von euch/Ihnen eine Betreuung in Anspruch nehmen möchte. In der Regel wird die Entscheidung für die Teilnahme am Home-Schooling bzw. für die Präsenzbetreuung für die gesamte Woche getroffen; einen Wechsel kann es nur in begründeten Ausnahmefällen geben.

Notbetreuung am 21. und 22.12.2020 für die Jahrgänge 5 und 6:

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es für die seitens der Schule erforderlichenfalls einzurichtende Notbetreuung am 21./22.12. für die Jahrgänge 5 und 6 – jeweils von 8-13 Uhr – eine schriftliche Anmeldung über die Klassenleitungen oder Sekretariate geben muss; diese kann per Mail erfolgen. Die verbindliche Anmeldung muss bis Donnerstag 17.12.2020 vorliegen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen klaren Regelungen etwas zur Entspannung beitragen können. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Halbwertszeit dieser Mail mit Blick auf Sonntag sehr gering sein kann…aber ich bin mir sicher, dass wir auch die Situation gemeinsam meistern werden.

Falls wir nicht mehr voneinander hören/lesen sollten, wünsche ich allen gerade in diesen besonderen Zeiten eine schöne und friedvolle Advents- und Weihnachtszeit. Das Wichtigste ist ganz sicher, dass wir und all unsere Lieben gesund bleiben, das wünsche ich uns allen.

Liebe Grüße

Silke Brandes

(Schulleiterin)

Gymnasium Lehrte

Burgdorfer Str. 16

31275 Lehrte

05132/83920

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Elternbrief zum Unterricht ab dem 14.12.20 (11.10.20)

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Brief des Kultusministers an die Eltern (10.12.20)

Brief des Kultusministers an die Schüler Sek I (10.12.20)

Brief des Kultusministers an die Schüler Sek II (10.12.20)

Antrag auf Befreiung am 17./18.12. für Härtefälle (26.11.20)

Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler (10.12.20)