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Sonnenfinsternis am 20.3.2015

Liebe Eltern, wir möchten Sie von unserer Seite darauf hinweisen, dass am 20. März 2015 um ca. 10:30 Uhr eine partielle Sonnenfinsternis zu erwarten ist. Bitte klären Sie Ihre Kinder auf, dass die Betrachtung dieser Sonnenfinsternis mit ungeschützten oder falsch geschützten Augen zu gefährlichen und dauerhaften Verletzungen führen kann (Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz im Internet unter: www.bfs.de/de/uv/uv2/schutz_vor_uv/sonnenfinsternis.html

Eine Aufklärung seitens der Schule erfolgt über die Lehrkräfte.

Silke Brandes, Schulleiterin

 

Auszüge aus einem Info-Text der niedersächsischen Landesschulbehörde:

Während einer Sonnenfinsternis ist die Sonnenstrahlung nicht gefährlicher als sonst auch. Man muss sich also nicht zusätzlich vor ihr schützen, wenn man sich während einer Finsternis im Freien aufhält.

Dringend sei jedoch auf den Schutz der Augen hinweisen. So muss – auch bei einer „nur“ partiellen Sonnenfinsternis und bei leichter Bewölkung – unbedingt darauf geachtet werden, dass niemand mit ungeschütztem Auge die Sonnenfinsternis betrachtet. Bei unzureichendem Schutz der Augen kann die Netzhaut in kürzester Zeit derart geschädigt werden, dass das Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt oder möglicherweise gar vollständig verloren geht.

Auch die direkte Beobachtung mit Fernrohren und Teleskopen ohne geeignete Filteraufsätze oder Folien ist hochgefährlich und kann zu dauerhaft schweren Augenschädigungen (Netzhautschäden) führen. Verwenden Sie für optische Geräte niemals Okularfilter. Sicher sind nur spezielle Objektivfilter zur Sonnenbeobachtung.

Normale Sonnenbrillen sind für eine Beobachtung der Sonnenfinsternis nicht geeignet; das Gleiche gilt für selbstgebastelte „Schutzmittel“ (rußgeschwärzte Gläser, schwarze Filmstreifen, CD).

  • keine unmittelbarer Beobachtung der Sonnenfinsternis ohne geeigneten Sonnensichtschutz;
  • für einen Augenlichtschutz kommen nur spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete intakte Schutzbrillen in Betracht, die gemäß den gültigen EU-Normen für den Blick in die Sonne zertifiziert, ohne (Kratz-)Schäden sind und die CE-Kennzeichnung tragen (Achtung: Einfall von seitlicher Streustrahlung verhindern!);
  • Fernrohre und Teleskope ebenfalls nur mit geeigneten Filteraufsätzen benutzen, die von einer sachkundigen Person vor Ort vor der Optik des entsprechenden Gerätes angebracht werden, gleiches gilt für Fotokameras (Hinweis: Bei Benutzung eines Fernglases oder vergleichbaren Hilfsmitteln garantieren auch vormontierte Folienfilterbrillen keinen ausreichenden Schutz!).