Banner Gymnasuim Lehrte

Notbetreuung

Notbetreuung – Aktuelle Regelungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir bieten eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 bis 8 von montags bis freitags (08.00 bis 13.00 Uhr) in dem Gebäude der Mittelstufe an.

(Kontaktaufnahme: Telefonisch: 05132-8392-0 / via Email: gymnasium@lehrte.de)

Die Notbetreuung ist für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule möglich, bei denen mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist.

Hierzu zählen:

  •  Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  •  Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  •  Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Wir bitten Sie, dass Sie ihrem Kind die Arbeitsmaterialien und den Wochenarbeitsplan mitgeben, sodass die Schülerinnen und Schüler die betreute Zeit in der Schule nutzen können.

Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage vom 17.04.2020 können überdies nun auch Kinder aufgenommen werden, deren Erziehungsberechtigte in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichen Interesse tätig sind, sofern der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung arbeitet.

Dazu zählen:

  • der Bereich der Energieversorgung (Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung),
  • der Bereich der Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abfallbeseitigung),
  • die Bereiche Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel),
  • die Bereiche Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze),
  • der Bereich Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers),
  • die Bereiche Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
  • der Bereich Entsorgung (Müllabfuhr),
  • die Bereiche Medien und Kultur-Risiko- und Krisenkommunikation.

Darüber hinaus ist auch eine Betreuung in bestimmten Härtefällen möglich. Dabei finden folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung:

  • drohende Kindeswohlgefährdung,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
  • gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
  • drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Bitte achten Sie auf die dringende Notwendigkeit der Notbetreuung. Wir bitten Sie, vor der Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen, da es weiterhin das Ziel sein muss, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall zuerst die Klassenleitung Ihres Kindes telefonisch oder via IServ. Über die tatsächliche Möglichkeit der Notbetreuung gemäß der Härtefall-Regelung wird dann im Einzelfall entschieden.