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Informationen über Trainingsmodule, Arbeiten, Testpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nun wird es Zeit in aller Kürze etliche neue Informationen zu versenden…

 

Trainingsmodule:

Die geplanten Trainingsmodule, die wir ganz bewusst für alle Schüler:innen verpflichtend bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres durchführen werden, erfordern doch einen recht hohen organisatorischen Aufwand, so dass wir entschieden haben, nicht in der kommenden Woche, sondern erst in der Woche ab 04.10.2021.

Sehr erfreulich und unglaublich motivierend waren und sind die Rückmeldungen der Schüler:innen aus den Jahrgängen 8 – 10, die sich als „Lernpat:innen“ der Jahrgänge  5 – 7 zu Verfügung stellen werden. Dafür möchten wir uns schon einmal ganz herzlich bei euch bedanken. Ihr bekommt in Kürze dazu weitere konkrete Informationen. Für die Jahrgänge 8 – 10 stehen wir in Kontakt mit der Leibniz-Universität in Hannover, um zu klären, ob Student:innen uns an dieser Stelle unterstützen können.

Nach jetzigem Stand werden die Trainingsmodule so angeboten, dass – falls erforderlich – ein Fachwechsel nach 6 Wochen stattfinden kann. Entweder nimmt man 12 Wochen an dem Trainingsmodul eines Faches oder jeweils 6 Wochen an Trainingsmodulen zweier Fächer teil.

Sobald wir neue konkrete Informationen haben, gibt es zu den Trainingsmodulen eine weitere Mail.

Neue Corona-Verordnung:

Die neue Corona-Verordnung sieht für Schulen eine erste Lockerung in Bezug auf die MNB-Pflicht für den 1. und 2. Jahrgang der Grundschule vor (Absetzen der MNB am Sitzplatz); weitere Lockerungen sollen demnächst folgen. Klar geregelt sind auch die Verfahren bei positivem Selbsttest, der dann folgenden Absonderungspflicht und möglichen Quarantäne-Maßnahmen. Diese Verfahren wenden wir bereits an und es freut mich sehr, dass die Betroffenen – wie schon im letzten Schuljahr – sehr einsichtig und konstruktiv reagieren. Damit gelingt es uns bisher und bestimmt auch in Zukunft, mit viel Ruhe schnell mögliche Infektionsketten zu verhindern. Vielen Dank allen an dieser Stelle für die Unterstützung! Und nur zur Sicherheit möchte ich noch einmal anmerken, dass wir ganz verlässlich alle informieren, die betroffen sind, aber dass wir kein aufgeregtes „Lauffeuer“ durch die Schule schicken werden. Wer also irgendwie von einem positiven Corona-Test „im Buschfunk“ hört, aber keine Information seitens der Schule (in der Regel durch mich als Schulleiterin) bekommt, ist sicher nicht betroffen und muss sich also keine Sorgen machen. Mit diesem Vorgehen sind wir bislang in unserer Schule ganz gut gefahren.

Klassenarbeiten im Schuljahr 2021/22:

Frühestens ab dem 27.09.2021 dürfen in den Jahrgängen 5-10 bewertete Klassenarbeiten geschrieben werden; Lernstandsdiagnosen sind von dieser Regelung ausgenommen.

In jeder Woche dürfen maximal zwei bewertete Klassenarbeiten geschrieben werden. Abweichungen davon müssen begründet sein und werden von der Schulleiter:in entschieden.

Klassenarbeiten werden in Präsenz geschrieben; das gilt in der Regel auch für Schüler:innen, die sich begründet und genehmigt im Distanzlernen befinden, für die dann Regelungen gefunden werden müssen (z.B. separater Raum).

In allen Fächern wird die in den Kerncurricula vorgegebene Mindestanzahl an Arbeiten als die verbindlich vorgegebene Zahl an Arbeiten für das jetzige Schuljahr festgesetzt; also werden nicht mehr Arbeiten als die Mindestanzahl geschrieben; in aller Regel verfahren wir bereits so.

Klassenarbeiten, für die in den Kerncurricula eine Gewichtung vorgesehen ist, gehen mit mindestens 30 Prozent in die Gesamtnote ein; die genaue Festlegung trifft die jeweilige Fachkonferenz.

In den modernen Fremdsprachen kann weiterhin eine schriftliche Lernkontrolle durch eine Sprechprüfung ersetzt werden.

Sogenannte Ersatzleistungen sind in Absprache mit den Lehrkräften beim Versäumen einer Arbeit möglich.

Sollte es zu einem Szenario C kommen, so darf in der ersten (Doppel-)Stunde nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht keine Klassenarbeit geschrieben werden.

 

Testpflicht und Testverteilung durch die Schule (Teilnahme an sogenannter Reihentestung):

Leider kann die Schule zukünftig keine Testkits mehr für geimpfte bzw. genesene Schüler:innen, die sich weiterhin auf freiwilliger Basis getestet haben, ausgeben.

Grund hierfür ist eine neue Rundverfügung des Landes, aus der klar hervorgeht, dass genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler keine Testkits mehr erhalten.

Leider sind seit Beginn des Schuljahres in relativ kurzen Abständen mehrere Regelungen seitens des Landes getroffen worden, an die wir uns halten müssen, die aber vermutlich den Eindruck bei euch und Ihnen entstehen lassen, als sei bei uns ein Organisationschaos ausgebrochen J. Dem ist nicht so; zur Veranschaulichung haben wir einige Auszüge aus den jeweiligen Regelungen angefügt (s.u.).

Bitte habt/haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Schule und Lehrkräfte diese Regelungen nicht diskutieren können (höchstens genau wie ihr und Sie als Privatperson), aber als Schule haben wir uns an die Vorgaben zu halten und sie umzusetzen. Die Entscheidungen in Bezug auf die Sinnhaftigkeit (nicht kritisch oder gar ironisch gemeint) und die zur Verfügung zu stellenden Ressourcen seitens des Landes treffen sicher professionell und nach bestem Wissen und Gewissen andere.

 

Detaillierte Erläuterungen zur Ausgabe von Testkits an genesene bzw. geimpfte Schülerinnen und Schüler:

In der Rundverfügung Nr. 22/2021 vom 26.08.2021 heißt es zur Testpflicht von geimpften bzw. genesenen Schüler:innen:

“Vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte (sowie weiteres Personal) müssen nicht mehr getestet werden.” (S.14)

Auslegung seitens der Schule:

Da das Land nicht auf eine Testung besteht, werden für geimpfte und genesene Schüler:innen keine Testkits mehr verteilt. (Reglung zum Schulstart)

Aufgrund einer Bitte aus der Elternschaft hat die Schule bei der Behörde nachgefragt, ob auf freiwilliger Basis Testkits an genesene und geimpfte Schüler:innen verteilt werden dürfen. Die Antwort der Behörde war positiv, aber auch dahingehend, dass es sein könne, dass dies nicht von langer Dauer ist. (Regelung der Schule – freiwillige Testung möglich)

In der Rundverfügung Nr. 23/2021 vom 14.09.2021 heißt es zur Testpflicht von geimpften bzw. genesenen Schüler:innen:

“Außerdem sind mittlerweile […] immer mehr Schülerinnen und Schüler vollständig geimpft bzw. genesen, so dass diese nicht mehr der Testpflicht unterliegen und somit grundsätzlich keine Tests mehr erhalten.” (S.1)

“Die erforderliche Menge [an gelieferten Testkits] bemisst sich grundsätzlich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler […], die nicht nachweislich vollständig geimpft bzw. genesen sind. Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Dies folgt der Empfehlung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und entspricht den Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung.” (S.2)

Auslegung seitens der Schule:

Für genesene bzw. geimpfte Schüler:innen, die sich auf freiwilliger Basis testen möchten, können keine Testkits mehr zur Verfügung gestellt werden.

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Und hier noch ein Link für euch in Bezug auf einen Wettbewerb zum 75jährigen Bestehen des Landes Niedersachsen:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/1fedb2db51a39b026ddd9f7970f22fd9/Fotowettbewerb_MitEurenAugen_November_Verlaengerung.png

 

Liebe Grüße

Silke Brandes

(Schulleiterin)

 

Diese Informationen als PDF

Informationen des Kultusministers an die Eltern (21.09.21)

Informationen des Kultusministers an die Schüler:innen Sek I (21.09.21)

Informationen des Kultusministers an an die Schüler:innen Sek II (21.09.21)