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Menschenrechte

Menschenrechtswoche des Gymnasiums Lehrte- Weitere Fragen

Diese Woche soll also ganz unter dem Stern der Menschenrechte stehen: Was sind Menschenrechte? Inwiefern betreffen sie euch? Sind sie noch aktuell? Dafür gibt es in den Jahrgängen 9, 10 und 11 Unterrichtsstunden zu verschiedenen Aspekten der Menschenrechte. So wird nicht nur die Geschichte der Menschenrechte thematisiert, sondern auch über den Umgang mit Verstößen gegen diese diskutiert sowie einige der Verstöße thematisiert.Für weitere Fragen und Anmerkungen sind folgende Lehrpersonen die Ansprechpartner: Ebru Ince, Ginacy Ragunathan und Lena Busch.

 

1. Frage: Was sind Menschenrechtsverletzungen?

„Werden Menschen z.B. wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, der politischen Gesinnung oder sexueller Neigung verfolgt, bedroht oder diskriminiert, so spricht man von Menschenrechtsverletzungen. In zehn Ländern der Welt droht z.B. Homo- und Transsexuellen die Todesstrafe. In vielen weiteren Ländern werden diese Menschen mit langen Haftstrafen bestraft.

Trotz der vielen Menschenrechtsverträge, werden die Rechte der Bürger*innen in vielen Ländern immer wieder verletzt. Besonders oft geschieht dies in Staaten, in denen Krieg und Gewalt herrscht und in den sog. Schwellen- und Entwicklungsländern.

Schwere Menschenrechtsverletzungen wurden aus dem überwiegend buddhistischen Myanmar berichtet, wo die muslimischen Rohingya seit Jahrzehnten unterdrückt werden. Die Rohingya gelten als eine der am meisten verfolgten Minderheiten der Welt. Nachdem die Übergriffe und Ausschreitungen gegen die Rohingya immer weiter zunahmen, flohen zwischen 2017 und 2018 Millionen Rohingya nach Bangladesch. Die Flüchtlinge berichten von bewaffneten Überfällen, Massenerschießungen, Folter und Vergewaltigungen.“

Quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluchtursachen/menschenrechtsverletzungen

 

2. Frage: WER HÜTET DIE MENSCHENRECHTE?

„Der Europarat beschreibt sich auf seiner Website selbst als “Europas führende Organisation für Menschenrechte”. Diesem Selbstverständnis verleihen etliche völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte Ausdruck. Zuvorderst ist hier die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK von 1950, seit 1953 in Kraft) zu nennen, die bislang durch 16 Protokolle ergänzt wurde.

Dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte verpflichtet sind aber auch: die Europäische Sozialcharta in ihrer ursprünglichen (1961/1965) und in ihrer revidierten Fassung (1996/1999), das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987/1989), die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005/2008), das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (2007/2010) sowie das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2011/2014). Letzteres ist als “Istanbul-Konvention” bekannt geworden und erlangte 2021 besondere mediale Aufmerksamkeit, als die Türkei aus der Konvention austrat. Hinzu kommen noch Abkommen zum nationalen Minderheitenschutz.

Indes können nur Verletzungen der EMRK vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht werden. Alle anderen Menschenrechtsabkommen werden, obwohl sie für die Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindlich sind, von Sachverständigenausschüssen überwacht, die allenfalls Berichte und Empfehlungen abgeben können. Hinzu kommt eine Reihe politischer Institutionen des Europarates zur Förderung der Menschenrechte.“

Quelle: https://m.bpb.de/apuz/herrschaft-des-rechts-2021/340012/menschenrechtsschutz-in-europa

 

3. Frage: WELCHE AKTUELLEN FÄLLE VON MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN GIBT ES?

So werden Uiguren in China unterdrückt:

„In China leben Millionen Uiguren – vor allem in der Region Xinjiang. Die meisten Uiguren sind Muslime, sie gehören also der Religion Islam an. Uiguren sind in China eine Minderheit. Sie werden zum Beispiel streng überwacht, dürfen ihre eigene Sprache nicht mehr sprechen und ihren Kindern keine muslimischen Namen geben.

In den vergangenen Jahren hat es wohl auch Uiguren gegeben, die gewalttätig wurden und terroristische Anschläge verübt haben. Kritikerinnen und Kritiker sagen, dass die chinesische Regierung deshalb aber nicht einfach alle Uiguren unterdrücken kann.

Uiguren sollen umerzogen werden

Vor zwei Jahren kamen erstmals Unterlagen zu den Uiguren mit geheimen Informationen an die Öffentlichkeit: Diese Unterlagen zeigten, dass unter anderem etwa eine Million Uiguren in China sogar in Lagern untergebracht und schlecht behandelt werden. Die Uiguren werden etwa ein Jahr lang in den Lagern festgehalten. Sie sollen dort umerzogen werden: Sie sollen ihren Glauben ablegen und sich der chinesischen Kultur anpassen. Journalisten und Experten haben diese Unterlagen überprüft und gehen davon aus, dass die Informationen richtig sind.

Was sagt die chinesische Regierung dazu?

Die chinesische Regierung hat schon früher gesagt, dass es Lager gibt, in denen Uiguren leben. Allerdings hat sie behauptet, dass die Uiguren dort freiwillig sind. Die Unterlagen beweisen, dass das nicht stimmt. Die chinesische Regierung behauptet aber, dass die Unterlagen gefälscht sind.“

Quelle: https://www.zdf.de/kinder/logo/uiguren-in-china-100.html

 

4. Frage: Menschenrechtsverletzungen als Fluchtgrund?

„Fehlen Gesundheitsvorsorge, ein Bildungssystem oder die Möglichkeit sich ausreichend zu ernähren, kann das Leben der Menschen schwierig sein. Kommt politische Verfolgung, Diskriminierung und Folter einzelner Gruppen wie ethnischer oder religiöser Minderheiten hinzu, sehen viele Menschen nur den Ausweg der Flucht.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta)

In Artikel (14) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Asyl für Menschen verbrieft, die Verfolgung fürchten und erfahren: „(1) Jeder hat das Recht in andere Länder vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Menschen, deren Menschenrechte verletzt werden und die aus diesem Grund das Land verlassen, in dem sie leben, sind Flüchtlinge. Sie genießen auf Grundlage des internationalen Rechts besonderen Schutz durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.”

 

Genfer Flüchtlingskonvention

Laut Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will …“.

Wenn die Menschen „nur“ in andere Landesteile flüchten und keine Landesgrenze überschreiten, nennt man sie Binnenvertriebene, Vertriebene, oder auf Englisch: internally diplaced persons (IDPs).“

Quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluchtursachen/menschenrechtsverletzungen

 

5. Frage: Wie viele Menschen fliehen wegen Menschenrechtsverletzungen?

„Wie groß der Anteil der Flüchtlinge, die vor Menschenrechtsverletzungen fliehen, an der Gesamtzahl der Flüchtlinge ist, ist schwer zu schätzen, weil sich die Gründe für die Flucht oftmals nicht klar voneinander trennen lassen oder sich gegenseitig verstärken. Nach Angaben der Vereinten Nationen werden weltweit 900 Millionen Menschen aus den jeweiligen Gesellschaften ausgegrenzt, benachteiligt und zum Teil auch verfolgt, weil sie einer ethnischen oder religiösen Minderheit angehören.

UNHCR hilft,

  • wenn Flüchtlinge und Vertriebene betroffen sind,
  • unterhält Depots für Material, das im Notfall benötigt wird,
  • registriert, informiert und berät Flüchtinge und
  • kämpft für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen, Vertriebenen und Staatenlosen.“